Forum der Gruppe Communio-Draconis |
|
Hallo leute,
ich habe angefangen mir Pfeile selber zubauen, leider beitze ich noch kein eigenes werkzeug dafür.
Daher die Frage hat jemand dafür werkzeug/material was er nicht mehr braucht?
Ich plane momentan für das zelt innen leben mehere Pfeile zubauen, mit unter schiedlichen spitzen.
Kennt sich da jemand mit den gesetzen aus?
Habe gehört das ich nicht jede spitze auf einen Schaft machen darf.

Soo, dann geb ich mal meinen Scheiß dazu, wobei Excu mich da vermutlich berichtigen wird: Soweit ich weiß darfst du jede Spitze haben und verwenden, solange es nicht auf öffentlichen Geländen machst. Auf geschlossenen Veranstaltungen (zu denen Märkte für gewöhnlich zählen) darfst du sie also nutzen. So ist es zumindest bei Schaukampfwaffen etc.

*lach*
du kannst durchaus "besondere" spitzen aufsetzen, du solltest dir aber im klaren darüber sein, das du mit sicherheit nirgendwo damit schiessen darfst.
dafür sind die scheiben oder tiere zu teuer.
sonnst kann ich mich bran nur anschliessen.
wenn wir falsch liegen, bitte ich um berichtigung.
Nur in der Gemeinschaft sind wir stark.

Sonderspitzen darfst du haben,
nur welcher Depp schießt mit einer selbst geschmiedeten Spitze????
Aber auch mit einer gekauften Spitze für 5-8€. bestimmte Sorten mit Wiederhaken bekommst du nie mehr raus.
Ich wollte mich nicht mit der Polizei ausserhalb eines Maktes mit einem Lagbogen und Needle Bodkins, Bodkins, Wiederhakenpfeilen im Auto unterhalten.
Bei einem Pfeil sagen die vielleicht noch na gut, aber bei 2-5 *grübel * da ist das "mecker" schon klar.
Und damit schießen, auf 3D Tiere da wird man der größte Freund von dem Besitzer des 3D Tiers.
Ich denke solche Pfeile habe nur Ihre Berechtigung als Anschaungsstück, was füher gemacht wurde.
Das kann man auch der Polizei dann so erklären.
Gruß
Schmiedlein

Zitat Anlage 2 (zu §2 Abs 2 bis 4) des Waffengesetzes:
Abschnitt 3:
Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
Unterabschnitt 1:
Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte).
Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
2.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).
Alle Bogenarten (nicht Armbrüste) gehören in diese Definition Nr. 2. Da zwar sehr wohl ein Fester Körper (Anm.: der Pfeil) verschossen wird. Der Bogen kann aber (im Gegensatz zur Armbrust) keine Energie speichern.
In der Anlage 1 zu §1 Abs4 steht es noch genauer:
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (Anmerkung z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird.
Zum guten Abschluss noch der §42a, der ja auch für das Bogenschießen gilt:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Der Bogen ist in die Gruppe "Sportgerät" einzusortieren. Der Bogen ist demnach nicht Waffenscheinpflichtig und unterliegt damit nicht dan ganzen Restriktionen des Waffengesetzes oder der Waffenverordnung.
Allerdings ist dies kein Freibrief. Der Bogen ist eine Waffe, allerdings keine Schusswaffe nach dem Waffengesetz und darf zu "Sportzwecken" benutzt werden. Wer auf einer belebten Wiese mit Pfeil und Bogen schießt, ohne notwendige Sicherungsmaßnahmen und Absperrungen aufzubauen begeht zumindest eine Ordnungswiedrigkeit.
Aber auf freien Wiesen und im Wald darf mit der Erlaubnis des Grundstückeigentümers und der notwendigen Sorgfalt geschossen werden.
Soviel zu der Rechtlichen Seite. Im Falle der Märkte kann man wohl von Brauchtumspflege reden.
Doch wenn ich oben lese das du Pfeile für dein Zelt herstellen willst, so denke ich das bedeutet das dies Schaustücke sind die du nicht verschießen willst.
Richtig?
Diese darfst du haben und ausstellen. Transportieren würde ich sie aber zur Sicherheit in einem verschlossenen Behältnis.
Material habe ich keins zu vergeben.
Sorry
Gruß
Simava
----------------------------------------------------------------------------
"Lebenskunst ist die Kunst des richtigen Weglassens. Das fängt beim Reden an und hört beim Dekolleté auf." (Coco Chanel)



So,Bisher war das ja alles gut und schön , das Waffengesetz habt Ihr damit durch .
Was ist mit dem Jagdgesetz ? Jede öffentliche Grünfläche obliegt dem Stadt und Grünbauamt , das heisst ,es gibt einen dies
bezüglichen Revierförster !! Da in unserem Land die Bogenjagd verboten ist , kann dir diese Person jederzeit den Bogen und die Pfeile unter dem verdacht des Wildfrevels beschlagnahmen . Das Rowing ,also das umher streifen auf Wiesen und in Wäldern mit
Pfeil und Bogen um auf Imagienäre Ziele zu Schiessen ist nämlich in Deutschland verboten .
Für die MA-märkte kannst du dir soviele Pfeile bauen wie du willst ,auch an Spitzen kannst du nehmen was dir gefällt , jedoch sind zum schiessen auf den meisten Plätzen der Vereine nur Drei -D Spitzen oder Bullet-Spitzen zugelassen , wenn sie auf Alu oder Karbonschäften montiert sind . Einzig auf den Drei-D Parcouren sind auch Holzpfeile mit diesen Spitzen zugelassen .
Solltest du mal in die verlegenheit kommen und mit Pfeil und Bogen durch die Stadt gehen zumüssen ,dann beachte :
Solange der Bogen abgespannt und verpackt ist kannst du soviele Pfeile dabeihaben wie du willst , solange keine Jagdspitzen
montiert sind !!
Sollte der Bogen aufgespannt sein , müssen die Pfeile zugriff sicher verpackt sein !!
Seid mir nicht böse , Oger

![]() 0 Mitglieder und 5 Gäste sind Online |
![]()
Das Forum hat 85
Themen
und
895
Beiträge.
Heute waren 0 Mitglieder Online: |
![]() | Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen |